Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden der FanRun GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden der FanRun GmbH
1. Teilnahme an Laufveranstaltungen der FanRun GmbH
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche von der FanRun GmbH, Gollierstraße 70D, 80339 München (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführten Laufveranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen“) und regeln dass zwischen den Teilnehmern der Veranstaltungen und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis.
(2) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die FanRun GmbH unter der in Abs. 1 genannten Adresse zu richten.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der sämtliche von dem Veranstalter in der Veranstaltungsausschreibung für die jeweilige Veranstaltung festgelegten Voraussetzungen (Lebensalter, Geschlecht etc.) erfüllt. Die Veranstaltungsbeschreibungen werden rechtzeitig zum Anmeldestart der jeweiligen Veranstaltung auf den Internetseiten des Veranstalters veröffentlicht. Der Veranstalter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Veranstaltungsausschreibung zu erklären, soweit diese nicht berechtigten Interessen der Teilnehmer zuwider laufen. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmer über entsprechende Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(2) Die Teilnahme an den Veranstaltungen mit Tieren, mit Fahrrädern, E-Bikes, Kinderwägen und Rollstühlen ist untersagt. Die Teilnahme unter Verwendung von Sportgeräten jeglicher Art ist nicht gestattet. Von Teilnehmern mitgeführte Sportgeräte werden von dem Veranstalter jederzeit bis zum Abschluss der Veranstaltung eingezogen. Ausgenommen hiervon sind Nordic Walking Stöcke von Teilnehmern, diese Teilnehmer müssen sich aus Sicherheitsgründen am hinteren Ende des Startfeldes platzieren. Sollte dies nicht befolgt werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
(3) Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtende organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf den Internetseiten des Veranstalters oder direkt vor Ort am Tag der jeweiligen Veranstaltung.
(4) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder einen Ausschluss des Teilnehmers von der Zeitwertung (Disqualifizierung) auszusprechen.
(5) Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere die Veranstaltungsleitung vor Ort, die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeportal von www.trackmyrace.com. . Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per „electronic mail” werden nicht angenommen, außer die FanRun GmbH erklärt sich im Einzelfall ausdrücklich hierzu bereit. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch im Auftrag und mit entsprechender Vollmacht für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer (Team, Fanclubs), für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die AGB für sich und – falls er ein Team anmeldet – für das gesamte Team.
(2) Die jeweilige Teilnehmergebühr wird vom Veranstalter erhoben und ist vom Anmelder online über die von Trackmyrace.com angebotenen Zahlungsmittel zu bezahlen. Durch die Anmeldung auf www.trackmyrace.com willigt der Teilnehmer den AGBs von trackmyrace.com ein.
(3) Sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist und die organisatorischen Bedingungen dies zulassen, kann der Veranstalter auch am Veranstaltungstag eine Anmeldung per Barzahlung anbieten.
(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern und personalisierte Teilnehmerunterlagen sind nicht übertragbar.
(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an, oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.
(7) Es obliegt dem Veranstalter, die Teilnehmerzahl jederzeit zu begrenzen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Wird vom Veranstalter ein Losverfahren für die Vergabe von Teilnahmeplätzen festgelegt, so akzeptiert der Teilnehmer dieses Verfahren mit seiner Anmeldung, die von seiner Seite aus verbindlich ist.
(8) Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages und sonstiger Kosten. Dies gilt auch insbesondere für wetterbedingte Absagen / Verlegungen.
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach-und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und insbesondere die auf den Internetseiten des Veranstalters sowie in der Veranstaltungsausschreibung enthaltenen Gesundheitshinweise zu beachten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außen stehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Personenbezogene Daten sind Daten, die dazu genutzt werden können, die Identität der Teilnehmer festzustellen. Darunter fallen Informationen wie
z.B. der richtige Name des Teilnehmers, seine Anschrift oder das Geburtsdatum.
(2) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(3) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers, der Teams und der Partner können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung für Presseveröffentlichungen, PR-, Werbe- sowie kommerzielle Zwecke verbreitet und veröffentlicht werden.
(4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten für organisatorische Zwecke, insbesondere der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung Listen, Videos, Urkunden und Bilder auch auf den Internetseiten von Dritten und des Veranstalters weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Teamname, Startnummer, Ergebnis (Platzierung und Zeiten) etc. des Teilnehmers zur Darstellung von Starter-und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Programmheft und Ergebnisheft, Internetseite, soziale Medien und Online-Newsletter des Veranstalters und des in Punkt 5 genannten Dritten) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(6) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten, personenbezogenen Daten werden für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters verwendet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Verwendung der Daten zu diesem Zweck ein.
(7) Der Teilnehmer erhält alle veranstaltungsrelevanten Informationen per E-Mail-Newsletter. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der E-Mail-Adresse zu diesem Zweck ein. Alle Teilnehmer können die Veranstaltungs-Newsletter jederzeit abbestellen.
§ 6 Zeitnahme, regelwidriges Verhalten
(1) Wenn zur Teilnahme an der Veranstaltung ein Zeitmesschip (bibchip) ausgegeben wird, dann wurde dieser vor der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.
(2) Wird bei dem Event ein Zeitnahmechip mit Startnummer (bibchip) verwendet, so sind diese gemäß den vom Veranstalter formulierten Anforderungen zu tragen. Wird die Startnummer vergessen, verloren oder nicht getragen, besteht kein Recht auf Teilnahme.
§ 7 Siegerehrung, Wertungskategorien
(1) FanRun behält es sich vor, Einzelläufer und Mannschaften von der Wertung auszuschließen. Grundsätzlich gilt im Zusammenhang mit der Benennung der Sieger der Wertungskategorien der einzelnen Veranstaltungen und der Benennung der Qualifikanten für ein etwaiges Finale, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist.
(2) FanRun behält es sich vor, durch die in der Anmeldung erhobenen Daten unterschiedlichste Auswertungen der Laufergebnisse vorzunehmen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – München.
(3) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.